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Grüne zum Thema Islamschule
Zum Thema Islamschule in Mönchengladbach-Eicken nehmen Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach wie folgt Stellung:
„Wir, die Grünen Mönchengladbach, möchten betonen, dass die Positionen, die von Repräsentanten des Vereins Einladung zum Paradies (EZP) vertreten werden, nicht gutgeheißen werden können. Sie lösen zu Recht in einer zivilen, säkularen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland Beunruhigung, Verunsicherung und Ablehnung aus. Deshalb sind die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger in Eicken berechtigt und politisch ernst zu nehmen. Gleichzeitig repräsentiert der Verein EZP aber nicht den Islam und darf deshalb auch nicht mit der Gesamtheit seiner Vertreter gleichgesetzt werden. Uns ist klar, dass Menschen, die nicht fundamentalistischen islamischen Glaubensgemeinschaften angehören, durch die Vorgänge in Eicken besorgt sind. Auch deshalb plädieren wir in der öffentlichen Auseinandersetzung für eine angemessene und sachliche Berichterstattung.
Die Würdigung des Grundgesetzes des Artikels 4, insbesondere der Absatz 2, der besagt, dass eine ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird, liegt uns am Herzen. Deshalb gilt klarzustellen, dass die allermeisten Muslime sich genauso friedlich wie die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften in Mönchengladbach friedlich in unserer Gesellschaft bewegen, die hier geltenden Gesetze achten und unsere Normen respektieren. Sollte der Verein EZP durch das Handeln einzelner Repräsentanten versuchen, Menschen, die nicht fundamentalistischen islamischen Glaubensgemeinschaften angehören, in eine Position der falschen Solidarität zu sich zu bringen, so weisen wir eine solche Instrumentalisierung entschieden zurück. Gleichzeitig warnen wir vor der Einmischung aus der Rechten Szene und von fundamentalistischen religiösen Fanatikern, gleich welcher Konfession.
Wir, die Grünen Mönchengladbach, plädieren deshalb für eine schnelle und umfangreiche Prüfung des Vereins EZP und der von ihm betriebenen Islamschule in Mönchengladbach-Eicken. Diese Prüfung obliegt dem Verfassungsschutz. Für ein solches rechtsstaatliches Handeln treten wir ein. In diesem Sinne sind wir auch umgehend, nachdem uns die dem Verein EZP zugeschriebenen Absichten bekannt wurden, bei unserer Fraktion im Landtag NRW vorstellig geworden.
Sollte die Prüfung ergeben, dass der EZP nicht den Kriterien der Verfassung entspricht, ist der Verein schnellst möglich zu verbieten und seine Aktivitäten sind zu unterbinden.
Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass die Stadt Mönchengladbach keine rechtlichen Möglichkeiten hat, einem legalen Verein ein Bauvorhaben grundsätzlich zu untersagen. Ein Verbotsverfahren des Vereins EZP dürfte lange Zeit in Anspruch nehmen, und auch wenn EZP bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gibt es momentan keinerlei Handhabe gegen die Einrichtung der Schule.
Uli Laubach, Vorstandssprecher
Gaby Brenner, Vorstandssprecherin
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Integrationsrates
Abdelillah Berrissoul, stellv. Sprecher des Integrationsrates
Giovanni Ferraro, Mitglied des Integrationsrates
Monika Halverscheid, Mitglied des Integrationsrates
Zur weiteren Information
Auszug GG Art 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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