Mehr Demokratie: 73.000 Bürgerinnen und Bürger fordern Änderung des Kommunalwahlrechts

Nach dem Vorschlag von „Mehr Demokratie“ sollen die Bürgerinnen und Bürger in NRW in Zukunft die Möglichkeit erhalten, die von ihnen favorisierten Kandidaten aus den Parteilisten gezielt auszusuchen. Jede Wählerin und jeder Wähler kann bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten konzentrieren oder die Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien verteilen. Durch dieses „Kumulieren und Panaschieren“ können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. Dieses Wahlrecht wird bereits in 13 Bundesländern praktiziert. Bedauerlicherweise lehnten CDU, SPD und FDP die Einführung dieses Wahlrechts in NRW trotz aller positiven Effekte bisher ab. Nun fordern 73.000 Bürgerinnen und Bürger in NRW mit ihrer Unterschrift eine Änderung des Kommunalwahlrechts; d.h., der Landtag muss sich nun mit dem Thema befassen. Uli Laubach, Vorstandssprecher der Bündnisgrünen dazu: „Wir hoffen, dass der Landtag dem Wunsch von so vielen Bürgern Rechnung trägt und das Gesetz endlich ändert. Dies wäre ein Lichtblick für die Weiterentwicklung der Demokratie in NRW.“

 

Die Grünen in Mönchengladbach beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit dem Thema. 2006 war Daniel Schily, der Geschäftsführer von „Mehr Demokratie e.V.“, in unserer Geschäftsstelle zu Gast. Gemeinsam mit Herrn Schily haben wir einen kritischen Blick auf den Zustand der direkten Demokratie und auf die Bürgermacht bei Wahlen in Stadt und Land geworfen. Unter dem Motto „Besser wählen in Mönchengladbach“ wurden Fragen erörtert wie z.B.: Wieviel haben die Bürger zwischen den Wahlen zu sagen? Wie können die Möglichkeiten zur Einmischung in die Kommunalpolitik noch verbessert werden?

 

Vor dem Hintergrund der in der Ratssitzung im Februar wider alle Vernunftgründe durchgepeitschten Reduzierung der zehn Stadtbezirke auf nur noch vier kann man sich schon Sorgen um die Demokratie machen. Eine Änderung des Kommunalwahlrechts hin zu mehr Demokratie ist bisher in NRW nicht gewollt und nun kommen auch noch Nachteile im demokratischen Miteinander durch die Reduzierung der Bezirke in Mönchengladbach hinzu. Bündnis 90/Die Grünen sehen durch diese Entscheidung einen Verlust an Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich hier um eine Zentralisierung von Machtentscheidungen .Wenn die Anzahl der Politikerinnen und Politiker in den Bezirken erheblich reduziert wird, ist ein Verlust der Bürgernähe die logische Konsequenz. Bezirksvertreter sehen wir als Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Rat. In den letzten Jahren sind in Mönchengladbach viele Bürgerinitiativen gegründet worden, weil Unzufriedenheit über bürgerfern getroffene politische Entscheidungen herrschte. Häufig konnte durch zahlreiche Gespräche zwischen Politik und Bürgerschaft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bündnis 90/Die Grünen sehen Bezirksvertreter als Multiplikatoren, die Sachthemen aus der Bevölkerung aufnehmen und Lösungsvorschläge an sie zurückgeben. „Wenn es immer weniger Bezirksvertreter gibt, ist zu befürchten, dass sich der besorgniserregende Trend in Mönchengladbach zu Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit weiter verstärken wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung der Mandatsträger in sehr großen Bezirken ist die Arbeit für und mit dem Bürger auf ehrenamtlicher Ebene kaum noch leistbar. Das von den Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP beschlossene Modell vergrößert mit Sicherheit den Abstand zwischen Kommunalpolitik und Bürgerschaft“, so Gaby Brenner, Vorstandssprecherin der Grünen.

 

Ihre Hoffnung setzen die Bündnisgrünen in eine Klage gegen die Reduzierung der Bezirke im Bezirk Volksgarten, die sie neben SPD und FWG unterstützen. Eine Klage in Rheydt wird zur Zeit vorbereitet.

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