- Aktuell
- Wählen 2012
- Themen
- Alter/Senioren
- Arbeit/Arbeitslosigkeit
- Bürgerwillen
- Eine Welt
- Finanzen/Haushalt
- Frauen
- Gebühren
- Gesundheit
- Jugend/Freizeit
- Kinder
- Klima/Umweltschutz
- Kultur
- Lärm/Feinstaub
- Migration
- Müll/Sauberkeit
- Schule/Bildung
- Sicherheit/Ordnung
- Soziales
- Sport
- Stadtentwicklung
- Tiere
- Transparenz
- Verbraucherschutz
- Verkehr
- Verwaltung
- Wirtschaft
- Das Team
- Grün vor Ort
- Arbeitskreise
- Termine
- Archiv
- Kontakt
- Impressum
- Links
Bürgerwillen
Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Der folgende Änderungsantrag von Bündis 90/Die Grünen wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und FWG abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen werden die Entscheidung beim Oberbürgermeister beanstanden lassen.
Siehe hierzu auch unsere Begründung
Sitzung des Rates am 2. November 2005
Änderungsantrag zur Beratungsvorlage VII/596
Gegenstand:
Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Beratungsvorlage VII/596 „Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ wird wie folgt geändert:
§ 16
Der Tag des Bürgerentscheides wird vom Rat nach folgender Maßgabe bestimmt:
1. Die Abstimmung findet frühestens am vierten Sonntag nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch den Rat statt.
2. Findet zwischen der fünften und der dreizehnten Woche nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch den Rat eine Wahl statt, so wird die Abstimmung auf diesen Tag gelegt.
Der Oberbürgermeister kann die Wahlzeit schon mit einem früheren Beginn festsetzen, wenn besondere Gründe es erfordern.
§ 17
(1) Der Oberbürgermeister teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein.
Je Kommunalwahlbezirk werden vier Stimmbezirke gebildet. § 10 der Kommunalwahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1993 (GV. NW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. August 1998 (GV. NW. S. 509) - SGV. NW. 1112 -, bleibt unberührt (Sonderstimmbezirke).
(2) In jedem Stimmbezirk wird am Abstimmungstag ein Abstimmungslokal eingerichtet.
(3) Die Stimmbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Verwaltungsbezirksgrenzen sollen eingehalten werden. Kein Stimmbezirk soll mehr als 2.500 Einwohner umfassen. Die Einwohnerzahl eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass sich die Abstimmungsentscheidung der einzelnen Abstimmungsberechtigten ermitteln ließe.
(4) Finden gleichzeitig Wahlen statt, so müssen die Stimmbezirke für die Abstimmung und die Wahlen dieselben sein.
Begründung:
Erfolgt mündlich
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Karl Sasserath
Fraktionssprecher
Öffnungszeiten
Montag 10.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr /
15.00 - 17.00 Uhr
Freitag 10.00 - 13.00 Uhr
Adresse/Kontakt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Brandenberger Str. 36
41065 Mönchengladbach
Kreisverband:
Tel. 02161-206 404
Bankverbindung:
Sparda-Bank West eG
KontoNr. 3505065
BLZ 370 605 90
Fraktion:
Tel. 02161-206 204
Fax 02161-205 569










